Sammeln von Bewertungen auf dem Gelände oder in den Räumlichkeiten Ihres Unternehmens

Trustpilot ist der Transparenz verpflichtet. Lesen Sie hier den Transparenzbericht 2024.

Es besteht die Möglichkeit, Bewertungen auf dem Gelände oder in den Räumlichkeiten Ihres Unternehmens zu sammeln, wenn Sie vorab die Zustimmung unseres Content-Integrity-Teams einholen.

Kunden beim Besuch eines Ladengeschäfts oder einer Filiale um eine Bewertung zu bitten, kann eine gute Gelegenheit zum Sammeln von Bewertungen sein. Dafür müssen wir allerdings vorab unsere Zustimmung zu Ihrem konkreten Setup geben.

Folgende Regeln müssen unbedingt erfüllt sein:

Bitten Sie auf faire, neutrale und unvoreingenommene Weise um Bewertungen

Gemäß unseren Richtlinien für Unternehmen erwarten wir von Ihnen, dass Sie stets unsere grundlegenden Richtlinien für Bewertungseinladungen beachten, das heißt u. a. diese:

  • Alle müssen die Möglichkeit erhalten, Bewertungen abzugeben – nicht nur zufriedene Kunden.
  • Versuchen Sie nicht, Bewerter zur Abgabe positiver Bewertungen zu überreden.
  • Bieten Sie keinerlei Prämien oder Belohnungen irgendwelcher Art an. Hierzu zählen u. a. Rabatte, Gutscheine, Geldleistungen, Treuepunkte, Geschenke etc.

Sammeln Sie Bewertungen nicht über unternehmenseigene Geräte

Unsere Software für das Auffinden fingierter Bewertungen spürt auch Bewertungen auf, die von ein und derselben IP-Adresse stammen, und entfernt diese. Deshalb können Sie für die Bewertungsabgabe keine Geräte Ihres Unternehmens (z. B. ein Tablet oder einen Computer) zur Verfügung stellen. Die Bewerter müssen ihre eigenen Geräte verwenden.

Holen Sie unsere Zustimmung ein

Wir können unsere Zustimmung dazu geben, dass Ihr Unternehmen Bewertungen auf Ihrem Gelände oder in Ihren Räumlichkeiten sammelt, wenn Sie uns kontaktieren und:

  • erklären, wie die Bewertungsabgabe stattfinden soll,
  • die Standorte und IP-Adressen Ihres Unternehmens angeben sowie
  • garantieren, dass Ihr Unternehmen Trustpilots Richtlinien für Unternehmen einhält, einschl. des Abschnitts „Einladung zur Bewertungsabgabe“.

Bitte beachten: Wir behalten uns das Recht vor, Anfragen abzulehnen oder die Zustimmung jederzeit zurückzuziehen.

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